In Leasingform gekaufte Kernbohreinheit

Eines Tages kam zu einer Leasingfirma ein Unternehmer. Er führte eine Großhandlung mit Werkzeugen. Man konnte bei ihm alle möglichsten Werkzeuge und Geräte kaufen oder, falls diese am Lager nicht da waren, bestellen. Alles war in allen Größen und Arten zugänglich. Dazu war er Fachmann in seiner Branche, deswegen konnte er jeden Kunden richtig beraten. Aus diesem Grund hatte er jede Menge zufriedenen Kunden. Da letztens großer Bedarf an Neuheiten, wie z.B. Kernbohreinheit entstand, war er gezwungen, über diese am Lager zu verfügen. Er hat genau überlegt und stellte fest, am besten wäre es diese Geräte in Leasingform zu kaufen. In diesem Fall finanziert ihm alles diese Leasingfirma und er wird nur den Kredit in monatlichen Raten rückzahlen. Mit solchem Vorschlag kam er zur Leasingfirma und leider enttäuschte sich. Dort hat er erfahren, dass bis voller Rückzahlung seine Geräte das Eigentum der Leasingfirma sind und er sie nicht verkaufen darf. Tja, das war für ihn ungünstige Situation, denn er brauchte diese Geräte doch zum Verkauf und nicht für Ausstellung. Der Berater dieser Leasingfirma ließ ihn besser zur Bank gehen, um dort einen Kredit zu beantragen. Da die Verzinsung bei der Bank ziemlich hoch war, kehrte der Unternehmer zur Leasingfirma zurück. Dort hat er nur eine Kernbohreinheit als Vorführungsmodel in Leasingform gekauft.